Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das Trainingsangebot der Hundeerziehung Achenbach umfasst Einzelstunden und Gruppenspaziergänge. Das Training beinhaltet die Schulung des Hundes sowie des Hundehalters in Theorie und Praxis.

 

2. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Zum Unterrichtsgegenstand gehören auch Beratungsgespräche.

 

3. Der Unterricht erfolgt als Besuch bei den Kunden zu Hause oder an zuvor vereinbarten Treffpunkten.

 

4. Das Stundenhonorar beträgt 50,00€, die Dauer des Trainings wird individuell erstellt. Das Honorar ist nach jeder Trainingsstunde in bar oder per Banküberweisung zu begleichen.

 

5. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so muss eine Absage mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.

 

6. Ich behalte mir vor, Trainingsstunden aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.

 

7. Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert und grundimmunisiert ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.

8. Eine Haftung meiner Person für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen wird ausgeschlossen. Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden und/oder Menschen.

 

9. Der Kunde übernimmt während des Trainings die alleinige Haftung für seinen Hund. Das betrifft auch den Freilauf.

 

10. Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die erlernten Erziehungs- und Kommunikationsmethoden nur bei konsequenter täglicher Umsetzung zum Erfolg führen. Es bestehen keine Garantieansprüche auf Erfolg.

 

11. Der Hundehalter versichert von den hier aufgeführten AGB Kenntnis erlangt zu haben. Der Hundehalter ist mit der Geltung der AGB einverstanden.

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt

eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.